Ebensowenig macht er geltend, aufgrund seiner Invalidität in der Mobilität eingeschränkt bzw. auf Krankentransporte angewiesen zu sein oder sich häufig im Ausland aufzuhalten. Bei den Zusatzleistungen «Prävention», «Komplementärmedizin» und «Gesundheitsförderung» handelt es sich sodann zweifellos nicht um absolut notwendige Auslagen, die zum Zwangsbedarf zu zählen sind. Die Zusatzversicherung «Halbprivat» garantiert schliesslich einerseits die Kostenübernahme einer Spitalunterbringung im Zweibettzimmer. Diese Leistung ist vornehmlich der Kategorie «Hotellerie» zuzuordnen.