Eine derartige, irreversible, versicherungsrechtliche Schlechterstellung ist unzumutbar, weshalb je nach Alter, Gesundheits- und Vorzustand des Gesuchstellers auch die Prämien für Zusatzversicherungen zu berücksichtigen sind.» (BÜHLER, Die Prozessarmut, in: Schöbi [Hrsg.], Gerichtskosten, Parteikosten, Prozesskaution, unentgeltliche Rechtspflege [und Modelle zur Beschränkung ihrer Kosten], Schriften der Stiftung für die Weiterbildung schweizerischer Richterinnen und Richter SWR, Band 3, Bern 2001, S. 169).