5 anstehenden Rechtsstreites gezwungen werden, den nicht obligatorischen Teil ihrer Krankenversicherung aufzukünden. Eine derartige, irreversible, versicherungsrechtliche Schlechterstellung ist unzumutbar, weshalb je nach Alter, Gesundheits- und Vorzustand des Gesuchstellers auch die Prämien für Zusatzversicherungen zu berücksichtigen sind.»