GmbH, bei der er einziger Gesellschafter und Geschäftsführer sei. Trotz einer vollen Invalidenrente scheine er mit der Gesellschaft ein gewisses Einkommen zu erzielen, sei es ihm doch möglich, eine monatliche Büromiete von CHF 800.00 zu bezahlen. Auch die vom Beschwerdeführer berechnete Steuerschuld 2018 scheine beim geltend gemachten Einkommen als zu hoch und basiere auf einem steuerbaren Jahreseinkommen von CHF 50'015.00. Die Prozessarmut sei angesichts des zivilprozessualen Zwangsbedarfs aber selbst dann nicht gegeben, wenn auf das vom Beschwerdeführer geltend gemachte Renteneinkommen von CHF 3'055.00 abgestellt werde.