Vorbehalten sind einzig Entscheide, in denen die Vorinstanz zu wenig auf das Einreichen aller Belege hingewirkt hat. Solche Entscheide können vom Obergericht wegen Verletzung der Richterpflicht aufgehoben und an die Vorinstanz zurückgewiesen werden (Beschluss der Zivilabteilung des Obergerichts des Kantons Bern vom 13. November 2014). 17.2 Die als Beilage 24 nachgereichte Verfügung der IV datiert vom 4. September 2020 und wurde demnach nach dem angefochtenen Entscheid der Vorinstanz vom 28. Mai 2020 erlassen.