7. C.________, vertreten durch Fürsprecherin D.________, stellte mit Stellungnahme vom 24. Juni 2020 Antrag auf Abweisung der Beschwerde sowie des uR-Gesuchs (pag. 207 ff.). 8. Rechtsanwältin B.________ und Fürsprecherin D.________ reichten am 29. Juni 2020 (pag. 221 ff.) resp. am 2. Juli 2020 (pag. 217 ff.) ihre Kostennoten ein. 9. Mit Verfügung vom 3. August 2020 forderte die Instruktionsrichterin den Beschwerdeführer zur Einreichung weiterer Belege zu seinem oberinstanzlichen uR-Gesuch sowie zur Stellungnahme zu einzelnen Angaben der Gegenpartei im Hauptverfahren betreffend sein Vermögen auf (pag. 225 ff.).