Gegenstand Beschwerde betreffend Abweisung unentgeltliche Rechtspflege (uR) Beschwerde gegen den Entscheid des Regionalgerichts Oberland vom 28. Mai 2020 (CIV 20 333) Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege vom 11. Juni 2020 Regeste: Ermittlung der Prozessarmut (Art. 117 Bst. a ZPO); Berücksichtigung von Zusatzversicherungen bei einer Krankenkasse In begründeten Ausnahmefällen können auch überobligatorische Krankenversicherungsbeiträge Eingang in die Zwangsbedarfsberechnung finden (E. 21.1). Erwägungen: I.