4. Unter o/e-Kostenfolge zzgl. MwSt. zu Lasten der Beklagten. 8. Mit Verfügung vom 15. Juni 2020 bestätigte die Instruktionsrichterin den Eingang der Berufung mit integriertem Gesuch um Leistung eines Prozesskostenvorschusses, eventuell unentgeltliche Rechtspflege, und forderte den Berufungsbeklagten auf, innert 10 Tagen ab Zustellung der Verfügung eine Berufungsantwort und eine Stellungnahme zu den Gesuchen einzureichen (pag. 864 ff.).