7 Rechtsstellung die Beschwerdegegnerin mittels Universalsukzession eintrat (E. 6.2.3 oben). Damit ist nicht zu beanstanden, dass das Regionalgericht die Schuldneridentität als gegeben beurteilte. 6.4 Aus den dargelegten Gründen ist die Beschwerde abzuweisen. IV.