D» ist die WIR Wirtschaftsring-Genossenschaft als Gläubigerin eingetragen. Auf der Rückseite der Urkunde (S. 4) ist vermerkt, dass der Schuldbrief auf die UBS AG übertragen wurde (GB 8). Aus beiden Schuldbriefen geht demnach hervor, dass die UBS AG Gläubigerin ist. Auf dem Zahlungsbefehl ist indes nicht die UBS AG, sondern die UBS Switzerland AG als Gläubigerin aufgeführt und Letztere ist auch Gesuchstellerin und Beschwerdegegnerin im vorliegenden Rechtsöffnungsverfahren.