5 gegen Urteil des BezGer/ZH vom 13. September 2017 E. 7.1.2 f., publ. in: Blätter für Zürcherische Rechtsprechung 117/2018, S. 47 ff. [zur Anleihensobligation]). Diese Praxis – mit den soeben dargelegten Bedingungen (keine Anhaltspunkte für Nichtübereinstimmung mit Original, keine Einwände des Betriebenen und Gläubigerstellung unbestritten) – verdient Zustimmung. 5.2 Es bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass die Kopien der Schuldbriefe vorliegend von den Originalen abweichen könnten.