des Fusionsgesetzes die in der Schweiz gebuchten Geschäftsbereiche Retail & Corporate und Wealth Management auf die Beschwerdegegnerin übertragen. Dies sei am 14. Juni 2015 rechtswirksam im Handelsregister eingetragen worden und die Forderungen sowie die Grundpfandrechte seien infolge Universalsukzession auf die Beschwerdegegnerin übergegangen. Damit liege eine lückenlose Indossamentkette vor (Vorb. 1 ff. der Beschwerdeantwort, pag. 41 f.). Die Beschwerdegegnerin erklärt weiter, sie habe in ihrem Rechtsöffnungsgesuch die Einreichung der Originalschuldbriefe offeriert.