2 2.3 Die Beschwerdegegnerin beantragt mit Beschwerdeantwort vom 17. Juni 2020 die Abweisung der Beschwerde, sofern darauf einzutreten sei. Zudem widersetzt sie sich dem Gesuch um aufschiebende Wirkung (pag. 40 ff.). 2.4 Mit Verfügung vom 18. Juni 2020 hat das Obergericht den superprovisorischen Aufschub der Vollstreckung des angefochtenen Entscheids bestätigt (pag. 48 f.). II.