2. 2.1 Gegen diesen Entscheid hat der Beschwerdeführer am 8. Juni 2020 Beschwerde beim Obergericht des Kantons Bern erhoben. Er beantragt, der angefochtene Entscheid sei aufzuheben und das provisorische Rechtsöffnungsgesuch sei abzuweisen. Zudem hat der Beschwerdeführer um aufschiebende Wirkung ersucht (pag. 27 ff.). 2.2 Mit Verfügung vom 10. Juni 2020 hat das Obergericht die Vollstreckung des angefochtenen Entscheids superprovisorisch aufgeschoben (pag. 35 f.).