1.3 Der Beschwerdeführer liess sich im regionalgerichtlichen Verfahren nicht vernehmen (pag. 6 f.). 1.4 Mit Dispositiventscheid vom 10. Oktober 2019 erteilte das Regionalgericht der Beschwerdegegnerin die provisorische Rechtsöffnung für CHF 228'750.00 nebst Zins zu 5% seit dem 16. April 2019. Weiter erteilte es in derselben Betreibung auch für das Grundpfand die provisorische Rechtsöffnung (pag. 10 f.). 1.5 Der Beschwerdeführer verlangte mit Schreiben vom 13. November 2019 die schriftliche Entscheidbegründung (pag. 15). 1.6 Die Entscheidbegründung des Regionalgerichts datiert vom 29. Mai 2020 (pag. 18 ff.).