8 9.3 Die Beschwerdegegner 1 bis 3 entgegnen, Hintergrund der vorliegenden Streitigkeit sei der Erbverzichtsvertrag zwischen der Erblasserin und der Beschwerdeführerin vom 2. März 2004, mit welchem Letztere auf sämtliche Ansprüche im Zusammenhang mit dem Nachlass der Erblasserin verzichtet habe (pag. 269). Die von den Beschwerdegegnern eingeleiteten Verfahren CIV 19 3156 und OL 20 37 seien sowohl vor dem durch die Beschwerdeführerin eingeleiteten Verfahren in Italien als auch vor dem vorliegenden Schlichtungsverfahren OL 20 169 eingereicht worden.