__ datieren vom 19. Juni 2020 (pag. 279; pag. 285; pag. 293; pag. 297). Sie wurden den Parteien am 22. Juni 2020 wechselseitig zugestellt (pag. 301). Rechtsanwalt J.________ teilte mit Eingabe vom 23. Juni 2020 mit, keine Kostennote einzureichen, zumal auf das Einreichen einer Beschwerdeantwort verzichtet worden sei (pag. 303). 2.6 Fürsprecherin L.________ teilte mit Schreiben vom 20. Juli 2020 mit, die Beschwerdeführerin nicht mehr anwaltlich zu vertreten. Das Mandat sei an Dr. M.________ übergegangen (pag. 313). Rechtsanwalt M.________ und Rechtsanwalt N.________ zeigten der Kammer am 21. Juli 2020 die Mandatsübernahme an (pag.