2. 2.1 Gegen die Verfügung vom 13. Mai 2020 erhob die Beschwerdeführerin, vertreten durch Fürsprecherin Dr. L.________, mit Eingabe vom 22. Mai 2020 (Postaufgabe gleichentags) Beschwerde beim Obergericht des Kantons Bern mit folgenden Rechtsbegehren (pag. 191 ff.): 1. Die Verfügung der Schlichtungsbehörde Oberland vom 13. Mai 2020 (OL 20 169) sei aufzuheben. 2. Die Sache sei zur Neubeurteilung im Sinn der Erwägungen an die Schlichtungsbehörde zurückzuweisen. 3. Die Vorinstanz sei anzuweisen, das Schlichtungsverfahren OL 20 169 bis zum Entscheid der Rechtsmittelinstanz auszusetzen.