Den Beschwerdegegnern wurde die Gelegenheit gegeben, zum Sistierungsantrag Stellung zu nehmen (pag. 47 ff.). 1.3 Die Beschwerdegegner 1 bis 3 beantragten mit Eingabe vom 8. April 2020, der Sistierungsantrag sei abzuweisen und die Parteien seien zur Schlichtungsverhandlung vorzuladen, wobei sie von der persönlichen Teilnahme an der Verhandlung zu dispensieren seien (pag. 83 ff.).