7 Die Kammer entscheidet: 1. Die Berufung wird gutgeheissen und der Entscheid des Regionalgerichts Oberland vom 30. Dezember 2019 wird aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Beurteilung an das Scheidungsgericht überwiesen. 2. Die Gerichtskosten, bestimmt auf CHF 1‘500.00, werden der Berufungsbeklagten zur Bezahlung auferlegt. Ihr wird hierfür noch separat Rechnung gestellt werden. 3. Die Berufungsbeklagte hat dem Berufungskläger für das Berufungsverfahren eine Parteientschädigung von CHF 2‘662.35 zu bezahlen.