6 brachte im Wesentlichen die gleichen Argumente wie bereits vor dem Regionalgericht Oberland vor) und das vorliegende Verfahren ist im Vergleich mit ähnlich gelagerten Fällen hinsichtlich der Bedeutung und der Schwierigkeit der Streitsache durchschnittlicher Natur. Gestützt auf die genannten Bemessungskriterien und im Vergleich mit der seitens des Rechtsvertreters der Berufungsbeklagten geltend gemachten Entschädigung von insgesamt CHF 1‘626.65 (pag.