276 ZPO anbegehrt wurde. Es stellt sich die Frage, ob das Gesuch um Schuldneranweisung eine vorsorgliche Massnahme des Scheidungsverfahrens oder ein davon unabhängiges Gesuch bildet, das (zwingend) in die sachliche Zuständigkeit des Anweisungsrichters fällt. 6.2 Vorliegend ist der Ansicht des Berufungsklägers zu folgen: Beim Institut der Schuldneranweisung handelt es sich gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung um eine in Zwangsvollstreckungsmassnahme eigener Art, die sich nicht klar dem Zivilrecht oder dem Vollstreckungsrecht zuordnen lässt (Urteil des