Es sei der Unterhaltsbeitrag zu Gunsten der Gesuchstellerin zufolge veränderter Verhältnisse, widerklageweise, auf Fr. 840.— zu reduzieren. 3. Es sei der Berufung (prozessualer Antrag) aufschiebende Wirkung zu erteilen; alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich 7.7% MWST zulasten der Gesuchstellerin.