3. 3.1 Mit Schreiben vom 15. Januar 2020 (Postaufgabe gleichentags) erhob der Berufungskläger Berufung gegen den Entscheid vom 30. Dezember 2019. Dies mit folgenden Rechtsbegehren: 1. Es seien die Ziff. 1 - 4 des Entscheides der Vorinstanz aufzuheben. 2. Es sei das Gesuch der Gesuchstellerin für eine Anweisung (Art. 177 ZGB) an den Arbeitgeber des Gesuchsgegners abzuweisen, soweit darauf einzutreten ist. Eventuell: Es sei der Unterhaltsbeitrag zu Gunsten der Gesuchstellerin zufolge veränderter Verhältnisse, widerklageweise, auf Fr. 840.— zu reduzieren.