Mit Entscheid vom 23. Oktober 2018 verurteilte das Regionalgericht Oberland den Berufungskläger im Rahmen vorsorglicher Massnahmen innerhalb des Scheidungsverfahrens und in teilweiser Abänderung der Trennungsvereinbarung dazu, der Berufungsbeklagten rückwirkend ab 4. Juni 2018 einen Unterhaltsbeitrag von CHF 1‘996.00 zu bezahlen. Auf erhobene Berufung hin reduzierte das Obergericht des Kantons Bern den Unterhaltsbeitrag mit Entscheid vom 20. Mai 2019 auf monatlich CHF 1‘770.00 (Verfahren ZK 18 520, vgl. Gesuchsbeilage 1 im Verfahren des Regionalgerichts Oberland CIV 19 2944).