Von Juni bis September 2019 sind folglich keine Unterhaltsbeiträge geschuldet. 7.3.3 Für die Zeit von Oktober bis Februar 2020 lagen dem Regionalgericht keine Angaben zu einer allfälligen weiterdauernden Lohnpfändung vor. Auch in der Stellungnahme vom 13. November 2019 erklärte der Beschwerdeführer nicht, dass