Nachfolgend ist daher vom regionalgerichtlich berechneten Nettoeinkommen von monatlich CHF 3'490.00 auszugehen. 7.2.3 Dass der Bedarf des Beschwerdeführers – abgesehen von der nicht berücksichtigten Lohnpfändung – fehlerhaft berechnet worden sei, wird ebenfalls nicht geltend gemacht. In den Monaten ohne Lohnpfändung ist daher beim Beschwerdeführer von einem monatlichen Bedarf von CHF 3'092.00 auszugehen (pag. 295).