Das Regionalgericht stützte sich bei der Berechnung des durchschnittlichen Nettoeinkommens des Beschwerdeführers auf die eingereichten Taggeldabrechnungen von April bis September 2019 (Antwortbeilagen [AB] 1, 5 und 6; vgl. pag. 293). Diese Berechnung des Regionalgerichts wurde im Beschwerdeverfahren – abgesehen von der nicht berücksichtigten Lohnpfändung – nicht beanstandet und erweist sich als schlüssig. Nachfolgend ist daher vom regionalgerichtlich berechneten Nettoeinkommen von monatlich CHF 3'490.00 auszugehen.