6. 6.1 6.1.1 Das Regionalgericht stellte fest, dass der Beschwerdeführer seit März 2019 nachweislich Arbeitslosentaggelder beziehe. Zur Ermittlung des durchschnittlichen Nettoeinkommens stützte sich das Gericht auf die eingereichten Taggeldabrechnungen von April bis September 2019, wobei es den durchschnittlichen Taggeldanspruch ermittelte. Dem Beschwerdeführer werde demnach an durchschnittlich 21.7 Tagen pro Monat ein Taggeld von CHF 184.50 zuzüglich Kinderzulage ausgerichtet. Dies ergebe ein monatliches Bruttoeinkommen von CHF 4'003.65.