3 Antrag auf Kindesunterhalt nicht. Die Parteien einigten sich allerdings in der gerichtlich genehmigten Teil-Trennungsvereinbarung vom 4. September 2019, dass der Beschwerdeführer ab März 2020 respektive ab Erzielung eines 100%- Einkommens einen monatlichen Kindesunterhaltsbeitrag von CHF 900.00 zu leisten hat. Der hier strittige monatliche Unterhaltsbeitrag bis Februar 2020 musste demnach unbestritten tiefer ausfallen.