Für den Fall, dass der Beschwerdeführer vor März 2020 eine 100%-Anstellung innehatte, verpflichtete ihn das Regionalgericht, ab Stellenantritt einen Barunterhaltsbeitrag von monatlich CHF 900.00 zu bezahlen. Die Familienzulagen seien im Unterhaltsbeitrag nicht inbegriffen und zusätzlich geschuldet, wenn der Beschwerdeführer darauf Anspruch habe und sie nicht von der