2. 2.1 Mit Eingabe vom 13. Januar 2020 (Postaufgabe gleichentags) gelangten die Beschwerdeführer, vertreten durch Fürsprecher B.________, an das Obergericht des Kantons Bern. Sie stellten die folgenden Rechtsbegehren (pag. 1 ff.): Die Verfügung vom 24.12.2019 sei aufzuheben und den Beschwerdeführern eine Frist zur Ausschlagung des Nachlasses des am ________ 2019 in Bern verstorbenen D.________ anzusetzen. Eventualiter: Die Verfügung vom 24.12.2019 sei aufzuheben und es sei gerichtlich festzustellen, dass die Ausschlagungsfrist am 22.9.2029 abläuft.