Zudem wurden die Beschwerdeführer über rechtliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Erbfall ihres Vaters informiert (Inventaraufnahme, Ausschlagungsfrist). 1.3 Nach Erhalt des Schreibens der Vorinstanz vom 25. November 2019 (Information über die abgelaufene Ausschlagungsfrist) ersuchten die Beschwerdeführer mit un-