• Die Betreuerlizenz des Vaters war am 24. Mai 2019 ausgelaufen und nicht erneuert worden. Somit hätte er auch ohne die Sperre die Gesuchsteller an den Wettkämpfen im Winter 2019/2020 nicht betreuen können (Entscheid der Einzelschiedsrichterin am CAS, Rz. 56). 12 • Die provisorische Sperre des Vaters durch die Gesuchsgegnerin beruhte auf ausreichenden Rechtsgrundlagen und nachvollziehbaren Verdachtsgründen, und dem Betroffenen war mehrfach Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden.