11 internationale Leistungssport weist eine wesentliche vermögensrechtliche Komponente auf. Der Ausschluss der staatlichen Gerichtsbarkeit in diesem Bereich wird denn auch als zulässig erachtet (MARIANA JÖNSSON, Streitschlichtung im Sport zwischen privater und staatlicher Gerichtsbarkeit, in: JAN KLEINER/MARGARETA BADDELEY/OLIVER ARTER (Hrsg.), Sportrecht, Band II, 443 ff, 447).