In der von den einzelnen Athleten als Voraussetzung für die Teilnahme an internationalen Wettkämpfen zu unterzeichnenden Athletenerklärung (https://e.________) ist die ausschliessliche Zuständigkeit des CAS für alle Streitigkeiten bereits in Ziffer 1 und nochmals weiter unten in Ziffer 5 aufgeführt und nicht zu übersehen.