Das von den Staaten über die UNESCO-Konvention mitgetragene internationale Regelwerk zur Dopingbekämpfung verlangt nicht, dass die Sportverbände eine entsprechende Bestimmung in ihre Statuten aufnehmen, auch wenn es offenbar Verbände gibt, die dies getan haben (vgl. Art. 23.2.1 WADC). Das «vereinsrechtliche Legalitätsprinzip» ist im ZGB nicht ausdrücklich geregelt, und die angestrebte weltweite Einheitlichkeit der Regeln, des Verfahrens und der Rechtsprechung in der Dopingbekämpfung würde vereitelt, wenn durch innerstaatliche Rechtsprechung erhöhte Anforderungen an internationale Regelungen gestellt würden. Art 57.4 der