21. Das Obergericht des Kantons Bern hat sich im Entscheid ZK 12 111 («Fall Y.________») mit der Frage befasst, ob es zulässig sei, mittels Schiedsvereinbarung in den Statuten des zuständigen Sportverbands und durch die Verfahrensordnung des CAS die Zuständigkeit der staatlichen Gerichte auszuschliessen. Es hat diese Frage grundsätzlich bejaht. Im «Fall Y.________» kam das Gericht allerdings zum Schluss, in der Schiedsvereinbarung gemäss Statuten des Verbands seien die vorsorglichen Massnahmen nicht ausdrücklich erwähnt, so dass kein gültiger Verzicht auf die staatliche Gerichtsbarkeit vorliege.