16. Auslöser der vorliegenden Streitsache war eine Massnahme im Rahmen der Bekämpfung von Doping im Wettkampfsport, mithin einem universellen Anliegen. Anti-Doping Bestrebungen haben in den letzten Jahrzehnten zur Errichtung eines umfangreichen Regelwerks auf globaler Ebene unter Einbindung der Staaten und zur Schaffung von Institutionen zu dessen Durchsetzung geführt. Das Regelwerk besteht aus öffentlich-rechtlichen (inkl. strafrechtlichen) und privatrechtlichen Komponenten, die ineinander verzahnt sind (siehe dazu die Übersicht unter antidoping.ch, Recht, Rechtliche Grundlagen).