14. Privatpersonen sind regelmässig finanziell schlechter gestellt als grosse Sportverbände. Dieser Umstand gibt ihnen jedoch keinen Freipass, wenig aussichtsreiche Verfahren gegen einen Verband auf dessen Kosten einzuleiten. Es ist deshalb nicht unbillig, solche Privatpersonen das Kostenrisiko tragen zu lassen. Dieses hat die Gesuchsgegnerin übrigens 7 selber herabgesetzt, indem sie auf die Geltendmachung einer Parteientschädigung verzichtet.