11. Die Gesuchsgegnerin hat am 28. September 2019 gestützt auf Ziffer 7.9.2 ihres Antidopingreglements, welches sich auf dieselbe Ziffer im Welt-Anti- Doping-Code (WADC) der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) stützt, eine vorläufige Sperre gegen den Vater (und nicht ein Berufsverbot auf unbestimmte Zeit) verhängt. Analog zu strafprozessualen Massnahmen genügt dabei ein hinreichender Tatverdacht («reasonable possibility of an anti-doping rule violation»), so dass das Argument, der Betroffene habe keine Verletzung der Antidopingregeln begangen, nicht verfängt.