Das Regionalgericht Oberland sei demnach offensichtlich unzuständig. Die Gerichtskosten des Verfahrens von CHF 800.00 wurden den Gesuchstellern auferlegt. 4. Gegen diesen Entscheid erhoben die Gesuchsteller am 2. März 2020 Berufung. Darin stellten sie die gleichen materiellen Anträge wie vor der Vorinstanz (abgesehen davon, dass zwei bereits durchgeführte Wettkämpfe nicht mehr erwähnt wurden) und beantragten die superprovisorische 3 Anordnung der verlangten Massnahmen. Eventualiter ersuchten sie um Rückweisung an die Vorinstanz zur neuen Beurteilung.