Die Vollmachten sind von ihrer gesetzlichen Vertretung (mit-)unterzeichnet. Dem Regionalgericht wurde im Wesentlichen beantragt, es sei die provisorische Sperre gegen den Vater mit sofortiger Wirkung aufzuheben, und der Gesuchsgegnerin sei zu befehlen, den Vater zu sämtlichen Trainingsmassnahmen und Wettkämpfen mit Bezug zu den Gesuchstellern, eventuell beschränkt auf fünf namentlich genannte Wettkämpfe im Februar/März 2020, zuzulassen. Die Gesuchsteller bestritten die Zuständigkeit des Schiedsgerichts zur Anordnung vorsorglicher Massnahmen.