2. Bereits einige Tage zuvor – nämlich am 17. Februar 2020 - gelangten die Gesuchsteller im Rahmen eines Gesuches um vorsorgliche Massnahmen (inkl. Superprovisorium) an das Regionalgericht Oberland (Vorinstanz), welches das zuständige ordentliche Gericht am Sitz der Gesuchsgegnerin in I.________ ist. Sie wurden dabei anwaltlich vertreten. Die Vollmachten sind von ihrer gesetzlichen Vertretung (mit-)unterzeichnet.