Die Sperre hatte zur Folge, dass der Vater die Kinder nicht mehr trainieren, betreuen und an die Wettkämpfe begleiten konnte. Mit Schreiben vom 30. November 2019 (GB 4) bestätigte die Gesuchsgegnerin die provisorische Sperre und begründete ihre Massnahme. Daraufhin verlangte der Vater die Aufhebung der Sperre. Dies führte zu einem Verfahren vor der unabhängigen Anti-Doping-Delegierten der E.________ (Independent Anti-Doping Delegate, IADD), welche am 31. Januar 2020 die Anordnung der Gesuchsgegnerin bestätigte (GB 5).