In der Folge eröffnete die E.________ (Gesuchsgegnerin) gegen den Vater (der eine Mitwirkung an den verbotenen Handlungen bis heute bestreitet) ein Disziplinarverfahren und sperrte ihn am 28. September 2019 provisorisch auf unbestimmte Zeit und weltweit in jeglicher Funktion im Z.________sport (d.h. insbesondere auch als Trainer und Betreuer, GB 3). Die Sperre hatte zur Folge, dass der Vater die Kinder nicht mehr trainieren, betreuen und an die Wettkämpfe begleiten konnte.