Strittig waren im Wesentlichen die Gültigkeit der Schiedsvereinbarung sowie die Frage, ob es zulässig ist, mittels Statuten des zuständigen Sportverbands resp. durch die Verfahrensordnung des CAS die Zuständigkeit staatlicher Gerichte zum Erlass vorsorglicher Massnahmen auszuschliessen (E. 15 ff.). Erwägungen: