Indem die Berufungsklägerin erstinstanzlich geltend machte, die Berufungsbeklagte sei deswegen nicht zur Klage legitimiert, weil die beschädigten/kontaminierten Säcke der F.________ AG gehört hätten, sodass ein allfälliger Schaden mithin bei dieser und nicht bei der Berufungsbeklagten eingetreten sei, hat sie vielmehr die Frage aufgeworfen, ob die Berufungsbeklagte in dieser Konstellation ein schutzwürdiges Interesse an der Beurteilung der Klage hat. Diese Prozessvoraussetzung wurde von der Vorinstanz bejaht, indem sie die Klage materiell behandelt hat.