Die Klägerin und die F.________ AG gehörten beide zum gleichen Firmenkonzern, hätten denselben Sitz und dasselbe Firmendomizil. Schliesslich sei Dr. I.________ an sämtlichen Verhandlungsterminen und J.________ zumindest am ersten Verhandlungstermin persönlich vor Gericht anwesend gewesen. Dr. I.________ sei bei der Klägerin als Delegierter des Verwaltungsrats (mit Kollektivunterschrift) und bei der F.________ AG als Delegierter (ebenfalls mit Kollektivunterschrift) im Handelsregister eingetragen.