Eine andere Frage sei, welcher Schaden der Klägerin entstanden sei und ob sie den allenfalls nicht bei ihr, sondern bei der F.________ AG entstandenen Schaden geltend machen könne (über eine sog. Drittschadensliquidation). Vorliegend habe die F.________ AG bis zum jetzigen Zeitpunkt (noch) keine Ansprüche gegen die Klägerin geltend gemacht. Es sei jedoch unklar, ob sie das noch tun werde oder nicht. Bis die Verjährungsfrist abgelaufen sei, bestehe zumindest ein latentes Risiko für die Geltendmachung ihrer Ansprüche.